Haus- und Familienpflege


Einsatz in Haushalten, bei Familien mit Kindern , oder alleinstehenden, älteren Menschen.
Gründe für den Einsatz:
Bei Arbeitsunfähigkeit der Hausfrau oder des Hausmannes
wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt sind
wenn Familienangehörige die Versorgung des Haushaltes nicht sicherstellen können
wenn alte oder pflegebedürftige Personen mit im Haushalt sind
wenn die Hausarbeit selbst, nicht erbracht werden kann.
Aufgaben der Familienpflege
Haushaltsführung: Kochen , Spülen, Wäschepflege, Reinigung der Wohnung, Einkaufen etc.
Betreuung der Kinder : für den Kindergarten oder Schulbesuch richten, Beaufsichtigung und Hilfe bei den Hausaufgaben, Versorgung von Kleinkindern
in der Zeit der Abwesenheit von Familienangehörigen
Die Kosten werden nach Antrag ( mit ärztlichem Attest ) von den Krankenkassen übernommen.